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   BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82   

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BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82 (https://dejure.org/1983,2188)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82 (https://dejure.org/1983,2188)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 1983 - BReg. 2 Z 107/82 (https://dejure.org/1983,2188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12 Abs. 1; BGB §§ 181, 182
    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Zustimmung zur Veräußerung eines Teileigentums durch einen gleichzeitig als Eigentümer agierenden Verwalter ; Notwendigkeit der Zustimmung einem vom Gericht zu bestellenden Verwalters bei Vorliegen eines In-Sich-Geschäfts; Eintragung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1984, 559 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 350
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1980, 154 /158; 1981, 202/203 f.; 1982, 46/49).
  • BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80

    Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Das Grundbuchamt hat in einem solchen Fall im Rahmen des § 20 GBO von Amts wegen zu prüfen, ob zum Vollzug einer ein Wohnungs-(Teil-)Eigentum betreffenden Auflassung eine solche Zustimmung erforderlich ist (BayObLGZ 1975, 264/266 f.; 1976, 328/330; 1980, 331/335; 1982, 46149 f.; je m. Nachw.).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Ob der letztgenannten Auffassung für den Fall der Veräußerung eines dem Verwalter gehörenden Wohnungseigentums und der vom Verwalter hierzu dem Dritten gegenüber erklärten Zustimmung allgemein gefolgt werden könnte (so LG Traunstein MittBayNot 1980, 164 und ihm folgend Palandt § 12 WEG Anm. 3 a) - dies würde weiterhin voraussetzen, daß der Verwalter, obwohl er die Zustimmung im eigenen Namen erteilt, hierbei als Vertreter der Wohnungseigentümer anzusehen ist (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 29 /35 m. Nachw.) -, kann indes hier dahinstehen.
  • OLG Hamm, 02.10.1980 - 15 W 117/80

    Miteigentumsanteil an einem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an einer

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Die eine (unmittelbare oder entsprechende) Anwendung des § 181 BGB verneinende Auffassung verweist in erster Linie darauf, § 181 BGB stelle als formale Ordnungsvorschrift nicht auf eine (mögliche) Interessenkollision, sondern lediglich darauf ab, ob ein Vertreter ein Rechtsgeschäft formal "mit sich selbst" vornimmt (vgl. hierzu näher BayObLGZ 1979, 187 /190 f. [= MittBayNot 1979, 107]; OLG Hamm BB 1980, 1659 [= DNotZ 1981, 383 ]; jew. m. Nachw.).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1980, 154 /158; 1981, 202/203 f.; 1982, 46/49).
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1980, 154 /158; 1981, 202/203 f.; 1982, 46/49).
  • RG, 29.03.1911 - V 335/10

    Hypothekenabtretung. ; Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Ob dann, wenn der Vertreter einem von ihm im Namen des Vertretenen mit einem Dritten abgeschlossenen Rechtsgeschäft in der Weise zustimmt, daß er die Zustimmung dem Dritten gegenüber erteilt, § 181 BGB der Rechtswirksämkeit seiner Zustimmungserklärung entgegensteht, ist sehr umstritten (verneinend RGZ 76, 89 /92 f.; OLG Hamm NJW 1965, 1489/1490 [= DNotZ 1966, 102 /105]; Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 29, Staudinger Rdnr. 25, je zu § 181; bejahend MünchKomm Rdnr. 26, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 17, je zu § 181; Flume Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 2. Aufl. Band II § 48 Nr. 2 S. 813 f.).
  • BayObLG, 31.05.1979 - BReg. 2 Z 67/78

    § 181 BGB anwendbar, wenn zwei GmbH & CoKG's letztlich durch den gleichen

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Die eine (unmittelbare oder entsprechende) Anwendung des § 181 BGB verneinende Auffassung verweist in erster Linie darauf, § 181 BGB stelle als formale Ordnungsvorschrift nicht auf eine (mögliche) Interessenkollision, sondern lediglich darauf ab, ob ein Vertreter ein Rechtsgeschäft formal "mit sich selbst" vornimmt (vgl. hierzu näher BayObLGZ 1979, 187 /190 f. [= MittBayNot 1979, 107]; OLG Hamm BB 1980, 1659 [= DNotZ 1981, 383 ]; jew. m. Nachw.).
  • BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 45/75

    Eintragungsfähigkeit des Verwaltervertrags einer Eigentümergemeinschaft beim

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Das Grundbuchamt hat in einem solchen Fall im Rahmen des § 20 GBO von Amts wegen zu prüfen, ob zum Vollzug einer ein Wohnungs-(Teil-)Eigentum betreffenden Auflassung eine solche Zustimmung erforderlich ist (BayObLGZ 1975, 264/266 f.; 1976, 328/330; 1980, 331/335; 1982, 46149 f.; je m. Nachw.).
  • LG Traunstein, 19.05.1980 - 4 T 955/80

    Zur Anwendbarkeit von § 181 BGB auf die Verwalterzustimmung

    Auszug aus BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82
    Ob der letztgenannten Auffassung für den Fall der Veräußerung eines dem Verwalter gehörenden Wohnungseigentums und der vom Verwalter hierzu dem Dritten gegenüber erklärten Zustimmung allgemein gefolgt werden könnte (so LG Traunstein MittBayNot 1980, 164 und ihm folgend Palandt § 12 WEG Anm. 3 a) - dies würde weiterhin voraussetzen, daß der Verwalter, obwohl er die Zustimmung im eigenen Namen erteilt, hierbei als Vertreter der Wohnungseigentümer anzusehen ist (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 29 /35 m. Nachw.) -, kann indes hier dahinstehen.
  • BayObLG, 22.12.1976 - BReg. 2 Z 20/76
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

  • BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde zurückweisen, sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 1983 (Rpfleger 1983, 350) und 3. September 1987 (Rpfleger 1988, 95) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. Dezember 1988 (OLGZ 1989, 44) und 17. Oktober 1989 (OLGZ 1990, 149) gehindert.

    Demgegenüber sind das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Entscheidung vom 12. April 1983 (aaO; ebenso Beschl. v. 17. April 1986, ZMR 1986, 247) und das Oberlandesgericht Frankfurt in den angeführten Entscheidungen der Meinung, ein im Grundbuch eingetragenes Zustimmungserfordernis gelte nicht für die Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer, der Wohnungseigentum nach § 8 WEG bildet.

  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Zwar handelt es sich bei der Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 Abs. 1 WEG um ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, für das § 181 BGB grundsätzlich gilt (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 1441; RGZ 143, 350, 352; BayObLG, Rpfleger 1983, 350; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 181 Rn. 6).
  • LG Kempten, 09.05.1984 - 4 T 2546/83

    Zum Grunderwerb beim gesetzlichen Güterstand nach jugoslawischem Recht

    Dementsprechend wird § 181 BGB insbesondere von der neueren Rechtsprechung als eine formale Ordnungsvorschrift angesehen ( BayObLGZ 1979, 190 [= MittBayNot 1979, 107 ], BayObLGZ in Rechtspfleger 1983, 350 [= MittBayNot 1983, 173 ]).

    vornimmt (BayObLG, Rpfleger 1983, 350 ).

    Dies ist in Literatur und Rechtsprechung zwar umstritten (vgl. die vom Amtsgericht im Nichtabhilfebeschluß vom 21.9.84 angeführten Nachweise sowie BayObLG in DNotZ 1984, 559 [= MittBayNot 1983, 173 ]), jedoch hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG 1980, 29 ff [= DNotZ 1980, 751]) entschieden, daß der Verwalter bei der Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung als Treuhänder der Wohnungseigentümer in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung handelt.

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05

    Erforderlichkeit der Zustimmung bezüglich eines Vertrages, durch den sich der

    Das bedeutet, dass ohne die erforderliche Zustimmung sowohl das schuldrechtliche als auch das dingliche Rechtsgeschäft gegenüber jedermann schwebend unwirksam sind, weil der in der Vorschrift verwendete Begriff der "Veräußerung" beide Rechtsgeschäfte beinhaltet (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 350; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 12 Rdnr. 41).
  • OLG Frankfurt, 12.12.1988 - 20 W 402/88

    Erforderlichkeit einer Verwalterzustimmung bei Erstveräußerung

    "... Die Vorinstanzen gehen zutreffend davon aus, daß ein im Grundbuch eingetragenes Erfordernis der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungs-/Teileigentums nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer gilt, der Wohnungs-/Teileigentum im Wege der Vorratsteilung gemäß § 8 WEG [WohnEigG] bildet (BayObLG, Rpfleger 1983, 350; BayObLGZ 1986, 380 ..).

    Diese Ansicht des Senats stimmt überein mit der Entscheidung des LG Bielefeld (Rpfleger 1974, 111), mit Böttcher (Rpfleger 1985, 1, 6) und offenbar auch mit den Entscheidungen des BayObLG (Rpfleger 1983, 350), des KG (Rpfleger 1988, 480 [hier: nachst. unter c.]) und OLG Hamburg (OLGZ 1982, 53).

  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Das Veräußerungsgeschäft ist nach anerkannter Auffassung nicht lediglich relativ im Verhältnis zu den zustimmungsberechtigten Wohnungseigentümern, sondern absolut gegenüber jedermann unwirksam (BayObLG Rpfleger 1983, 350; Heikel/Böttcher, GBO, 8. Aufl., Anhang zu §§ 19, 20, Rdnr. 120; Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 22, Rdnr. 41).
  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer die Erstveräußerung durch den teilenden

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  • BayObLG, 27.03.1984 - BReg. 2 Z 25/84

    Zur Zulässigkeit von Veräußerungsbeschränkungen bei Wohnungseigentum

    Sie kann nicht erweiternd dahin ausgelegt werden (vgl. BGHZ 37, 203 /209 [= DNotZ 1963, 180 ]; BayObLG MittBayNot 1983, 173/174;Weitnauer WEG 6. Aufl. § 12 Rdnr. 1 b; BGB-RGRK 12. Aufl. § 12 WEG Rdnr. 2), daß auch das Verbot der Veräußerung oder das Gebot der, Veräußerung nur an bestimmte Personen zulässig ist.
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91

    Inhalt der Veräußerungszustimmung bei Wohnungseigentum

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  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Die Vorschrift des § 12 WEG und entsprechend die des § 13 der Gemeinschaftsordnung sind als Ausnahmen zu der Verbotsnorm des § 137 Satz 1 BGB eng auszulegen (BGH a.a.O.; BayObLG MittBayNot 1983, 173/174; Weitnauer Rn. 1 b, Bärmann/Pick Rn. 33, Augustin Rn. 2, jeweils zu § 12).
  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85

    Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums

  • KG, 07.06.1988 - 1 W 6649/87
  • BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87

    Ausnahme von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Verkauf einer

  • LG Köln, 27.07.1988 - 11 T 244/88

    Verwalterzustimmung unter Umständen auch bei Erstveräußurung durch den tellenden

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